Kosten & Finanzierung

Lerntherapie und Förderung müssen nicht am Geld scheitern.

Viele Eltern wissen nicht, dass ein Großteil der Kosten übernommen werden kann – vom Jugendamt, vom Landkreis oder über andere Stellen. Ich helfe Ihnen dabei, den richtigen Weg zu finden.

Was kostet eine Sitzung?

Lerntherapie: 56 € / 45 Minuten

Lernförderung & Nachhilfe: 30 € / 45 Minuten

Wer kann die Kosten übernehmen?

1. Das Jugendamt – §35a SGB VIII

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist – zum Beispiel durch eine Diagnose wie Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, LRS oder Dyskalkulie – hat es unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Das bedeutet: Das Jugendamt übernimmt die Kosten für die Lerntherapie vollständig oder anteilig.

💡 Was ist §35a SGB VIII?

§35a des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) regelt die sogenannte Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Wenn eine ärztliche oder psychologische Fachkraft bestätigt, dass Ihr Kind in seiner seelischen Gesundheit beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht – und dadurch an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert wird – hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe. Die Lerntherapie kann als solche Hilfe anerkannt und vollständig vom Jugendamt finanziert werden.

 

Zuständig in unserer Region:

Jugendamt Landkreis Nienburg/Weser

Jugendamt Landkreis Diepholz

 

💡 Was brauche ich dafür?

Für den Antrag nach §35a benötigen Sie eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme, die die Beeinträchtigung Ihres Kindes beschreibt – zum Beispiel vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder einem psychologischen Gutachter. Das klingt aufwendig, aber ich begleite Sie durch den Prozess. Rufen Sie mich einfach an – wir schauen gemeinsam, was in Ihrem Fall möglich ist.

2. Lernförderung über den Landkreis

Für Kinder, bei denen keine Diagnose vorliegt, aber trotzdem Förderbedarf besteht, kann Lernförderung über den Landkreis beantragt werden – zum Beispiel über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder andere Fördermöglichkeiten des jeweiligen Landkreises.

💡 Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine staatliche Leistung für Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder ähnliche Leistungen beziehen. Es kann unter anderem Lernförderung finanzieren, wenn das Kind ohne diese Hilfe das Lernziel der Schule nicht erreichen würde. Zuständig sind die Landkreise Nienburg/Weser und Diepholz.

Zuständig:

Landkreis Nienburg/Weser

Landkreis Diepholz

3. Privat zahlen

Selbstverständlich ist auch eine private Finanzierung möglich – ohne Antrag, ohne Wartezeit. Gerade wenn es schnell gehen soll, ist das oft der direkteste Weg.

Ich berate Sie gerne

Sie wissen nicht, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist? Rufen Sie mich einfach an – das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam schauen wir, was möglich ist.